Der Jahresbeitrag
beläuft sich auf € 42,62. Hiervon entfallen € 29,62 auf den
Nürnberg - Fürther AnwaltVerein, € 13,00 auf den Bayerischen
Anwaltsverband. Weitere € 127,38 sind ab dem dritten Jahr nach
Erstzulassung an den DAV abzuführen, so dass sich der Gesamtbeitrag
derzeit auf € 170,00 beläuft.
Für die ersten beiden
Jahre ab der Erstzulassung entfällt der Beitrag zum DAV, somit sind
in diesen beiden Jahren nur € 42,62 an den örtlichen Verein und den
Bayerischen Anwaltsverband zu entrichten.
Satzungszweck des
Vereines ist auch die Unterstützung bei Todesfällen der Mitglieder
und Hilfeleistung in Notfällen. Die Hinterbliebenen eines
Vereinsmitglieds erhalten ein Sterbegeld, für welches pro Mitglied
eine Umlage von € 10,00 erhoben wird. Zur Zeit wird ein
Sterbegelvorschuss in Höhe von € 50,- pro Jahr zusammen mit dem
Mitgliedsbeitrag erhoben.
Die Mitgliedschaft bietet viele
Möglichkeiten:
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