Mitgliedschaft



Der Jahresbeitrag beläuft sich auf € 42,62. Hiervon entfallen € 29,62 auf den Nürnberg - Fürther AnwaltVerein, € 13,00 auf den Bayerischen Anwaltsverband. Weitere € 127,38 sind ab dem dritten Jahr nach Erstzulassung an den DAV abzuführen, so dass sich der Gesamtbeitrag derzeit auf € 170,00 beläuft.

Für die ersten beiden Jahre ab der Erstzulassung entfällt der Beitrag zum DAV, somit sind in diesen beiden Jahren nur € 42,62 an den örtlichen Verein und den Bayerischen Anwaltsverband zu entrichten.

Satzungszweck des Vereines ist auch die Unterstützung bei Todesfällen der Mitglieder und Hilfeleistung in Notfällen. Die Hinterbliebenen eines Vereinsmitglieds erhalten ein Sterbegeld, für welches pro Mitglied eine Umlage von € 10,00 erhoben wird. Zur Zeit wird ein Sterbegelvorschuss in Höhe von € 50,- pro Jahr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag erhoben.

Die Mitgliedschaft bietet viele Möglichkeiten:

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Informationen

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im Bayerischen Anwaltsverband
Aufnahmemöglichkeit in die Arbeitsgemeinschaften des DAV
Aufnahmemöglichkeit für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in das FORUM
Kostenlose Aufnahme in die Deutsche Anwaltauskunft, dem Anwalt-Suchdienst des DAV


Fortbildungsveranstaltungen

Mitgliederermäßigung bei der DeutscheAnwaltAkademie
Kostenlose Fortbildungsabende bei dem Nürnberg - Fürther Anwaltverein
Der alljährliche und allseits beliebte Sommerausflug

Gruppenversicherungen

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Rahmenabkommen

Vermögensschadenversicherung

Privathaftpflichtversicherung

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Hausratversicherung

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